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Nazis und der Nahe Osten
Wie der islamische Antisemitismus entstand
Hamburg, den 30. Oktober 2013
Heute forderte die Bundesstaatsanwaltschaft vor dem Staatschutzsenat des Hamburger Oberlandesgerichts eine Freiheitsstrafe von insgesamt 14 Jahren für den deutschen Ventilbauer Rudolf M, sowie den Deutschiranern Ali K., Kian K. und Hamid Kh.. Sie hält es für erwiesen, dass die Angeklagten in den Jahren 2010 und 2011 92 Spezialventile aus deutscher Produktion für den Einsatz im Plutoniumreaktor Arak nach Iran exportiert sowie die Lieferung von insgesamt 856 nuklearspezifisch konstruierten Ventilen aus Indien in die Islamische Republik vermittelt haben.
Als strafverschärfend bewertete Bundesanwalt Morweiser den Umstand, dass den Beteiligten die Endverwendung dieser Ventile klar vor Augen gestanden habe – für den Betrieb eines Reaktors, der, so Morweiser, nach seiner Fertigstellung zehn bis zwölf Kilogramm Plutonium pro Jahr erzeugen kann und der deshalb seit 2002 von der Weltgemeinschaft besonders misstrauisch beäugt wird. Die Angeklagten hätten von der besonderen Gefährlichkeit dieses Reaktors gewusst, was unter anderem die Bemerkung von Rudolf M, eines Tages würden „die Israeliten“ diesen Reaktor ohnehin zerbomben, belege.
Seit 2010 hat die EU ein Totalembargo gegen die iranische Firma Mitec verhängt, die ausschließlich den Bau von Arak betreibt. Den Schmugglern sei bewusst gewesen, dass sie für die Mitec arbeiteten und dass Lieferungen an die Mitec verboten seien.
Sie hätten ein „hohes Maß an kriminellem Aufwand“ an den Tag gelegt und fiktive Endabnehmer in Drittländern vorgetäuscht, um sich die – schließlich vom Auswärtigen Amt erteilten – Exportgenehmigungen zu ergaunern. Zahlreichen Belegen sei zu entnehmen, dass die meisten der Atomventile in Arak angekommen seien.
Konkret fordern die Bundesanwälte für den betagten Ali K., der mit seiner Vorfinanzierung in Höhe von 600.000 EUR den Deal gesteuert habe, eine Haftstrafe in Höhe von vier Jahren und sechs Monaten; für dessen Sohn Kian, der einen wesentlichen Teil der Ventilbeschaffung übernommen habe, eine Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten, für den 79-jährigen und zweifach vorbestraften Unternehmer Rudolf M. vier Jahre Gefängnis und für den reuigen Hamid Kh. ein Jahr und neun Monate auf Bewährung.
Zugleich nahm Oberstaatsanwalt Morweiser die deutschen Genehmigungsbehörden gegen den Vorwurf, sie hätten beim Freifahrtschein für die Ventilexporte ein erstaunliches Maß an Blindheit an den Tag gelegt, ohne Einschränkung in Schutz. In Deutschland gelte der Grundsatz der Ausfuhrfreiheit, da sei eine Genehmigungsverweigerung oder die Veranlassung einer Telefonüberwachung aufgrund vager amerikanischer Hinweise nicht möglich.
Für den Prozessbeobachter ist diese Generalverteidigung schwer nachzuvollziehen, hatte dieses Verfahren doch nicht nur erwiesen, dass Teheran speziell auf deutsche Hochtechnologie versessen ist.
Es hat zugleich belegt, dass mit der Routine, wie wir sie von Geldfälschern kennen, heute auch fiktive Endabnehmerzertifikate zur Täuschung der deutschen Behörden produziert werden, um Iran durch die Hintertür eines Drittlandes zu beliefern.
Während aber gefälschte Geldscheine an jeder Supermarktkasse entdeckt werden können, gibt sich das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), so die Information aus einer Zeugenvernehmung, auch mit Endabnehmerzertifikaten zufrieden, die nicht im Original, sondern per Scan oder mittels eines digitalen Screenshots übermittelt werden – eine Nachlässigkeit, die zum Betrug geradezu einlädt.
Wird der Urteilsspruch des Hamburger Staatschutzsenats diesen Kontext, der den Arak-Schmuggel strukturell begünstigte, berücksichtigen? Anfang November 2013 werden wir es erfahren.